Allgemeiner Hinweis: Die Oberflächenbehandlung aller Fußböden unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege erforderlich. Die Gewährleistung für die Oberflächenbehandlung ist nur dann gegeben, wenn das vom Hersteller vorgeschriebene Pflegesystem angewendet wird. Versiegelte Holzfußböden nie mit Stahlspänen behandeln. Neuversiegelte Holzfußböden dürfen nicht vor dem nächsten Tag begangen werden. Die Versiegelung ist eine handwerkliche Arbeit. Die bedingt, dass kleine Störungen in der Oberflächenbehandlung in Form von Staubund Schmutzeinschlüssen beinhaltet sind. Auf die Haltbarkeit der Versiegelung hat dies keinen Einfluss. Je mehr der versiegelte Boden in den ersten Tagen geschont wird, desto größer ist die Lebensdauer der Versiegelung. Eine volle Beanspruchung sollte erst nach ca. 14 Tagen erfolgen. In den ersten Wochen nur schonend, trocken reinigen und keine Teppiche legen. Teppichunterlagen (Rutschbremsen) müssen für versiegelte Holzfußböden geeignet sein. Möbel und andere schwere Einrichtungsgegenstände vorsichtig einbringen. Tische und Stuhlfüße sind mit geeigneten (z.B. Kunststoff ein gefasst) Filzunterlagen zu bestücken. Bei Verwendung von Stühlen mit Laufrollen nur weiche Rollen nach DIN 68131 verwenden, zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz von geeigneten Unterlagen. Vor der ersten starken Beanspruchung ist eine Pflege durchzuführen. Reinigung und Pflege lassen sich mühelos und einfach mit umweltfreundlichen Produkten durchführen. Reinigungs- und Pflegemittel: Erstpflege- und Vollpflege Die Erstpflege wird mit dem wasserbasierten Emulsions-Parkett-Pflegemittel L 93 Everclear durchgeführt. Der saubere und gereinigte Holzfußboden wird vor der ersten Benutzung oder immer nach der Grundreinigung mit dem unverdünnten Pflegemittel als Vollpflege eingelassen. Das Pflegemittel wird auf den Boden gegeben und mit einem weichen, fusselfreien Lappen oder besser mit einem Fellstrip aufgetragen. Wichtig ist ein gleichmäßiger Auftrag, damit keine Mattglanzstellen in der Fläche entstehen. Das Wischgerät muss so schräg auf den Holzfußboden gestellt werden, dass beim Wischen das Pflegemittel nicht in die bereits gewischte Fläche läuft. Die Häufigkeit der notwendigen Pflege und wie oft das Pflegemittel verwendet werden muss, ist abhängig von der Nutzung des Raumes. - In wenig begangenen Räumen, z.B. Schlaf- oder Wohnzimmer, reicht eine Vollpflege 1 – 2 mal im Jahr. - Ist die Benutzung der Böden mittelstark, z.B. Treppen oder Büroräume, so muss eine Vollpflege 2 - 4 mal im Monat erfolgen. - Mindestens 1 mal in der Woche muss ein stark genutzter Boden, z.B. Gaststätten, Schulen oder Kasernen gepflegt werden. Die Vollpflege ist immer dann notwendig, wenn kein ausreichender Pflegefilm vorhanden ist oder eine intensivere Grundreinigung erfolgte. Unterhaltsreinigung Die Unterhaltsreinigung wird immer dann durchgeführt, wenn der Holzfußboden verschmutzt ist. Dabei wird Grobschmutz mit dem Mop, Haarbesen oder Staubsauger entfernt, denn diese Verschmutzungen wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu entfernen. Feiner Schmutz oder Staub wird mit einem nebelfeuchten Lappen (wie aus der Wäscheschleuder) oder Wischgerät entfernt, dem Putzwasser sollte ein handelsüblicher Essigreiniger zugegeben werden. Für die Unterhaltsreinigung hat es sich bewährt, dem Wischwasser in mittelstark bis besonders stark beanspruchten Böden Pflegemittel zuzusetzen. - Die Häufigkeit der Unterhaltsreinigung richtet sich nach der gewünschten Hygiene des Holzfußbodens. Grundreinigung Zur Grundreinigung wird der Reiniger L 94 Cleaner Wachsentferner verwendet. Eine Grundreinigung ist dann notwendig, wenn sich durch häufiges und zu dickes Auftragen des verwendeten Wachses unansehnliche Schichten aufgebaut haben oder wenn sich das verschmutzte Wachs durch die o.g. Unterhaltsreinigung nicht mehr entfernen lässt. Eine manuelle oder maschinelle Grundreinigung ist nach Bedarf durchzuführen. - In Wohn- und Schlafräumen meist nur 1 mal im Jahr. - In sehr stark benutzten Objekten, z.B. Schulen, Kasernen oder Gaststätten 2 mal im Jahr. Wichtig: Sowohl bei der Unterhalts- wie bei der Grundreinigung den Boden nicht mit Wasser überschwemmen, da sonst Schäden durch Holzquellung entstehen können. |
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